Klasse AM
Vorraussetzungen:
- Es ist kein Vorbesitz eines anderen Führerscheins erforderlich
- Das Mindestalter beträgt 16 Jahre (Bei AM 15 Jahre)
- Die Führerscheinausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
- Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung hingegen 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters gemacht werden
Berechtigungen:
- Erlaubt das Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von höchstens 50 cm³
Theoretische Mindestausbildung:
- Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
- Ersterteilung: 12 Doppelstunden Grundstoffe, 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
- Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoffe, 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Praktische Mindestausbildung:
- Anleitungen & Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungstandes
- keine besonderen Ausbildungsfahrten
Klasse A1
Voraussetzungen:
- Es ist kein Vorbesitz eines anderen Führerscheins erforderlich
- Das Mindestalter beträgt 16 Jahre (Bei AM 15 Jahre)
- Die Führerscheinausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
- Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung hingegen 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters gemacht werden
Berechtigungen:
- Erlaubt das Führen von Kleinkrafträdern mit einer Höchstmotorenleistung von 11 kW und einem Hubraum von höchstens 125 cm³
- Folgende Klassen sind eingeschlossen: Klasse AM
Theoretische Mindestausbildung:
- Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
- Ersterteilung: 12 Doppelstunden Grundstoffe, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
- Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoffe, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Praktische Mindestausbildung:
- Anleitungen & Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungstandes
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten oder Kraftstraßen (mindestens 2 Fahrstreifen) nicht unter 120 km/h
- 3 Nachtfahrten (Schulungen bei Dämmerung oder Dunkelheit)
Klasse A2
Voraussetzungen:
- Es ist kein Vorbesitz eines anderen Führerscheins erforderlich
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
- Die Führerscheinausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
- Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung hingegen 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters gemacht werden
Berechtigungen:
- Erlaubt das Führen von Kleinkrafträdern mit einer Höchstmotorenleistung von 34 kW
- Folgende Klassen sind eingeschlossen: Klasse A1
Theoretische Mindestausbildung:
- Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
- Ersterteilung: 12 Doppelstunden Grundstoffe, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
- Erweiterung (Vorbesitz Klasse B): 6 Doppelstunden Grundstoffe, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
- Erweiterung (Vorbesitz Klasse A1 min. 2 Jahre): kein theoretischer Unterricht vorgeschrieben
Praktische Mindestausbildung:
- Anleitungen & Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungstandes
- Ersterteilung:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten oder Kraftstraßen (mindestens 2 Fahrstreifen) nicht unter 120 km/h
- 3 Nachtfahrten (Schulungen bei Dämmerung oder Dunkelheit)
- Erweiterung (Vorbesitz Klasse A1 weniger als 2 Jahre):
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten oder Kraftstraßen (mindestens 2 Fahrstreifen) nicht unter 120 km/h
- 1 Nachtfahrten (Schulungen bei Dämmerung oder Dunkelheit)
- Erweiterung (Vorbesitz Klasse A1 min. 2 Jahre): keine Sonderfahrten vorgeschrieben
Klasse A
Vorraussetzungen:
- Es ist kein Vorbesitz eines anderen Führerscheins erforderlich
- Das Mindestalter beträgt 24 Jahre (Bei Vorbesitz Klasse A2 von min. 2 Jahren auch schon ab 20 Jahre)
- Die Führerscheinausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
- Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung hingegen 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters gemacht werden
Berechtigungen:
- Erlaubt das Führen von Krafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 50 cm³
- Folgende Klassen sind eingeschlossen: Klasse A2
Theoretische Mindestausbildung:
- Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
- Ersterteilung: 12 Doppelstunden Grundstoffe, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
- Erweiterung (Vorbesitz Klasse B): 6 Doppelstunden Grundstoffe, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
- Erweiterung (Vorbesitz Klasse A2 min. 2 Jahre): kein theoretischer Unterricht vorgeschrieben
Praktische Mindestausbildung:
- Anleitungen & Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungstandes
- Ersterteilung:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten oder Kraftstraßen (mindestens 2 Fahrstreifen) nicht unter 120 km/h
- 3 Nachtfahrten (Schulungen bei Dämmerung oder Dunkelheit)
- Erweiterung (Vorbesitz Klasse A2 weniger als 2 Jahre):
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten oder Kraftstraßen (mindestens 2 Fahrstreifen) nicht unter 120 km/h
- 1 Nachtfahrten (Schulungen bei Dämmerung oder Dunkelheit)
- Erweiterung (Vorbesitz Klasse A2 min. 2 Jahre): keine Sonderfahrten vorgeschrieben
Unsere Preise
| Klasse | Grundbetrag | Lehrmaterial | Fahrstunde | Theoretische Prüfung | Praktische Prüfung |
|---|---|---|---|---|---|
| A2 bzw. A (ohne Vorbesitz) | 349,00€ | 65,00€ | 75,00€ | 55,00€ | 235,00€ |
| A2 bzw. A (Stufe)* | 149,00€ | entfällt | 75,00€ | entfällt | 215,00€ |
| A2 bzw. A (Vorbesitz B) | 299,00€ | 65,00€ | 75,00€ | 55,00€ | 235,00€ |
| A1 | 349,00€ | 65,00€ | 65,00€ | 55,00€ | 219,00€ |
| AM | 299,00€ | 65,00€ | 65,00€ | 55,00€ | 215,00€ |
| Mofa | 299,00€ | inklusive | entfällt | entfällt | entfällt |
