Dein Weg zum Motorrad Führerschein

Klasse A, A2, A1 und AM

Vorraussetzungen:

  • Es ist kein Vorbesitz eines anderen Führerscheins erforderlich
  • Das Mindestalter beträgt 16 Jahre (Bei AM 15 Jahre)
  • Die Führerscheinausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
  • Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung hingegen 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters gemacht werden

Berechtigungen:

  • Erlaubt das Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von höchstens 50 cm³

Theoretische Mindestausbildung:

  • Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Ersterteilung: 12 Doppelstunden Grundstoffe, 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoffe, 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

Praktische Mindestausbildung:

  • Anleitungen & Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungstandes
  • keine besonderen Ausbildungsfahrten

Voraussetzungen:

  • Es ist kein Vorbesitz eines anderen Führerscheins erforderlich
  • Das Mindestalter beträgt 16 Jahre (Bei AM 15 Jahre)
  • Die Führerscheinausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
  • Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung hingegen 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters gemacht werden

Berechtigungen:

  • Erlaubt das Führen von Kleinkrafträdern mit einer Höchstmotorenleistung von 11 kW und einem Hubraum von höchstens 125 cm³
  • Folgende Klassen sind eingeschlossen: Klasse AM

Theoretische Mindestausbildung:

  • Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Ersterteilung: 12 Doppelstunden Grundstoffe, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoffe, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

Praktische Mindestausbildung:

  • Anleitungen & Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungstandes
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten oder Kraftstraßen (mindestens 2 Fahrstreifen) nicht unter 120 km/h
  • 3 Nachtfahrten (Schulungen bei Dämmerung oder Dunkelheit)

Voraussetzungen:

  • Es ist kein Vorbesitz eines anderen Führerscheins erforderlich
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
  • Die Führerscheinausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
  • Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung hingegen 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters gemacht werden

Berechtigungen:

  • Erlaubt das Führen von Kleinkrafträdern mit einer Höchstmotorenleistung von 34 kW
  • Folgende Klassen sind eingeschlossen: Klasse A1

Theoretische Mindestausbildung:

  • Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Ersterteilung: 12 Doppelstunden Grundstoffe, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Erweiterung (Vorbesitz Klasse B): 6 Doppelstunden Grundstoffe, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Erweiterung (Vorbesitz Klasse A1 min. 2 Jahre): kein theoretischer Unterricht vorgeschrieben

Praktische Mindestausbildung:

  • Anleitungen & Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungstandes
  • Ersterteilung:
    • 5 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten oder Kraftstraßen (mindestens 2 Fahrstreifen) nicht unter 120 km/h
    • 3 Nachtfahrten (Schulungen bei Dämmerung oder Dunkelheit)
  • Erweiterung (Vorbesitz Klasse A1 weniger als 2 Jahre):
    • 3 Überlandfahrten
    • 2 Autobahnfahrten oder Kraftstraßen (mindestens 2 Fahrstreifen) nicht unter 120 km/h
    • 1 Nachtfahrten (Schulungen bei Dämmerung oder Dunkelheit)
  • Erweiterung (Vorbesitz Klasse A1 min. 2 Jahre): keine Sonderfahrten vorgeschrieben

Vorraussetzungen:

  • Es ist kein Vorbesitz eines anderen Führerscheins erforderlich
  • Das Mindestalter beträgt 24 Jahre (Bei Vorbesitz Klasse A2 von min. 2 Jahren auch schon ab 20 Jahre)
  • Die Führerscheinausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
  • Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung hingegen 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters gemacht werden

Berechtigungen:

  • Erlaubt das Führen von Krafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 50 cm³
  • Folgende Klassen sind eingeschlossen: Klasse A2

Theoretische Mindestausbildung:

  • Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Ersterteilung: 12 Doppelstunden Grundstoffe, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Erweiterung (Vorbesitz Klasse B): 6 Doppelstunden Grundstoffe, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Erweiterung (Vorbesitz Klasse A2 min. 2 Jahre): kein theoretischer Unterricht vorgeschrieben

Praktische Mindestausbildung:

  • Anleitungen & Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungstandes
  • Ersterteilung:
    • 5 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten oder Kraftstraßen (mindestens 2 Fahrstreifen) nicht unter 120 km/h
    • 3 Nachtfahrten (Schulungen bei Dämmerung oder Dunkelheit)
  • Erweiterung (Vorbesitz Klasse A2 weniger als 2 Jahre):
    • 3 Überlandfahrten
    • 2 Autobahnfahrten oder Kraftstraßen (mindestens 2 Fahrstreifen) nicht unter 120 km/h
    • 1 Nachtfahrten (Schulungen bei Dämmerung oder Dunkelheit)
  • Erweiterung (Vorbesitz Klasse A2 min. 2 Jahre): keine Sonderfahrten vorgeschrieben

Unsere Preise

KlasseGrundbetrag LehrmaterialFahrstundeTheoretische PrüfungPraktische Prüfung
A2 bzw. A (ohne Vorbesitz)349,00€65,00€75,00€55,00€235,00€
A2 bzw. A (Stufe)*149,00€entfällt75,00€entfällt215,00€
A2 bzw. A (Vorbesitz B)299,00€65,00€75,00€55,00€235,00€
A1349,00€65,00€65,00€55,00€219,00€
AM299,00€65,00€65,00€55,00€215,00€
Mofa299,00€inklusiveentfälltentfälltentfällt
*Vorbesitz A1 bzw. A2 länger als 2 Jahre