Klasse B
Vorraussetzungen:
- Es ist kein Vorbesitz eines anderen Führerscheins erforderlich
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (mit begleitetem Fahren beträgt es 17 Jahre)
- Die Führerscheinausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
- Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung hingegen 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters gemacht werden
Berechtigungen:
- Folgende Klassen sind eingeschlossen: Klasse AM und Klasse L
- Erlaubt das Führen von Fahrzeugen bis zu einer Gesamtmasse von 3500 kg und eines Anhängers bis zu 750 kg (Die Gesamtmasse darf 3500 kg nicht überschreiten)
Theoretische Mindestausbildung:
- Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
- Ersterteilung: 12 Doppelstunden Grundstoffe, 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
- Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoffe, 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Praktische Mindestausbildung:
- Kennenlernen des Autos, Lichtercheck, Öl und Wasser nachfüllen
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten oder Kraftstraßen (mindestens 2 Fahrstreifen) nicht unter 120 km/h
- 3 Nachtfahrten (Schulungen bei Dämmerung oder Dunkelheit)
Klasse BE
Voraussetzungen:
- Es ist der Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (mit begleitetem Fahren beträgt es 17 Jahre)
- Die Führerscheinausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
- Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung hingegen 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters gemacht werden
Berechtigungen:
- Erlaubt das Führen von Fahrzeugen bis zu einer Gesamtmasse von 3500 kg und eines Anhängers bis zu 3500 kg
Praktische Mindestausbildung:
- Kennenlernen des Anhängers, Lichtercheck, Reifen, Bremse
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt oder auf Kraftstraßen (mindestens 2 Fahrstreifen) nicht unter 120 km/h
- 1 Nachtfahrt (Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit)
Begleitetes Fahren ab 17
Warum macht ein Führerschein ab 17 Sinn?
- Erlangen von Fahrerfahrung durch Teilnahme am Straßenverkehr durch Begleitung
- Vermittlung und Festigung der Kenntnisse und Fahrverhaltensweisen
- Reduzierung von Unfällen in der Altersgruppe 18 bis 25 jährige/r Autofahrer/in
- Probezeit beginnt nicht erst mit 18 Jahren
Welche Regelungen gelten für Begleitpersonen?
- Mindestens 30 Jahre alt
- seit 5 Jahren einen Führerschein der Klasse B
- Maximal 1 Punkt in Flensburg
- Promillegrenze gilt weiterhin (0,5%), kein Drogeneinfluss während der Begleitung
Schlüsselzahl B197
Was ist die Schlüsselzahl B197?
- Die Schlüsselzahl B197 ist eine von drei Varianten des PKW-Führerscheins
- Kombinierte Ausbildung sowohl im Automatik- als auch im Schaltwagen
- Berechtigung zum Fahren aller Fahrzeuge der Klasse B – ohne Beschränkungen
Wie läuft die Ausbildung mit der Schlüsselzahl B197 ab?
- Mindestens 10 Fahrstunden in einem Schaltwagen
- 15 minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer oder der Fahrlehrerin
- Praktische Prüfung und die restlichen Fahrstunden in einem Automatikwagen
Was sind die Vorteile der Schlüsselzahl B197?
- Volle Konzentration auf den Verkehr ohne Schalten
- Kein „Abwürgen“ in der Prüfung
- Stressfreie Prüfungsfahrt
Unsere Preise
| Klasse | Grundbetrag | Lehrmaterial | Fahrstunde | Theoretische Prüfung | Praktische Prüfung |
|---|---|---|---|---|---|
| B | 349,00€ | 89,00€ | 65,00€ | 55,00€ | 215,00€ |
| BE | 149,00€ | entfällt | 75,00€ | entfällt | 215,00€ |
| B (Umschreibung) | 299,00€ | 65,00€ | 65,00€ | 55,00€ | 215,00€ |
| B69 | 499,00€ | entfällt | entfällt | entfällt | entfällt |
